Rückenschonende Homeoffice-Ausstattung nur in Ausnahmefällen förderfähig

In Zeiten, in denen viele Millionen Menschen daheim arbeiten müssen, stellt sich die Frage, wie sich der Arbeitsplatz ergonomisch gestalten lässt – und ob derlei Gesundheitsprävention staatlich gefördert wird.

Zahlreiche Arbeitgeber haben mittlerweile den Nutzen einer ergonomischen Arbeitsplatz-Ausstattung erkannt und entsprechende Investitionen in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter getätigt. Vor allem ergonomische Bürostühle und höhenverstellbare Schreibtische stehen dabei im Fokus und können richtig ins Geld gehen. Nun aber sollen möglichst viele Erwerbstätige ihren Dienst in den heimischen vier Wänden verrichten, um die Eindämmung der Covid-19-Pandemie zu unterstützen. Im Homeoffice steht indes selten hochwertiges ergonomisches Mobiliar zur Verfügung; oftmals wird am Küchen- oder Wohnzimmertisch gearbeitet.

Für die Rückengesundheit und den Muskel- und Skelettapparat ist das suboptimal, gerade wenn über längere Zeit hinweg im provisorischen Heimbüro gearbeitet wird. „Ergonomische Bürostühle können die Rückenbelastung bei sitzender Tätigkeit verringern, während ein höhenverstellbarer Schreibtisch es ermöglicht, zwischen verschiedenen Körperhaltungen zu wechseln und so ebenfalls eine einseitige Belastung zu vermeiden“, erklärt der in Berlin-Kreuzberg praktizierende Orthopäde und Unfallchirurg Dr. Michael Jung. Angesichts der vergleichsweise enormen Kosten für ergonomische Möbel schrecken viele Homeoffice-Arbeiter allerdings vor deren Anschaffung zurück – und fragen sich: Gibt es keine Förderung für eine solche Gesundheitsvorsorge?

Deutsche Rentenversicherung bezuschusst nur bei bestimmten Erkrankungen
Tatsächlich gibt es prinzipiell die Möglichkeit einer Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Diese leistet aber nur in einigen eng umgrenzten Fällen einen Zuschuss: bei Arbeitnehmern, die aufgrund definierter gesundheitlicher Probleme auch an einem Firmenarbeitsplatz Anspruch auf eine Förderung für einen orthopädischen Bürostuhl hätten, und zwar nur wenn ein solcher Firmenarbeitsplatz nicht (mehr) existiert, also dauerhaft und pandemieunabhängig im Homeoffice gearbeitet wird. Steht dagegen im Firmenbüro ein Arbeitsplatz zur Verfügung, kann auch der für rückenschonendes Arbeiten genutzt werden, so die Argumentation der DRV.

Auch als Präventionsmaßnahme (Paragraf 14 SGB VI) wird die Homeoffice-Ausstattung nicht gefördert. Als solche gelten für die DRV primär verhältenspräventive Leistungen, nicht physische Güter wie Möbel.

Damit ist eine ergonomische Ausstattung des Heimarbeitsplatzes für die allermeisten Arbeitnehmer Privatsache – wenn nicht der Arbeitgeber einen Zuschuss leistet. Immerhin: „Dynamisch sitzen“ kann man auch ohne ergonomische Möbel. Das bedeutet, immer wieder die Position zu wechseln, häufig aufzustehen und etwas Bewegung einzulegen, auch mal im Stehen zu arbeiten. Dabei leistet notfalls ein Stuhl auf einem Tisch gute Dienste, um den Arbeitscomputer in der richtigen Höhe vor Augen zu haben.