Fachverbände warnen vor Versorgungsrisiken in Orthopädie und Unfallchirurgie

Vier Berufsverbände verweisen in einem gemeinsamen Positionspapier auf „immer schwierigere Rahmenbedingungen“, die die Arbeit von Orthopäden und Unfallchirurgen und damit die Versorgungsqualität beeinträchtigten.

„Orthopädie und Unfallchirurgie, das bedeutet Lebensqualität und Daseinsvorsorge von der Wiege bis zur Bahre. Unser Fach steht für den Erhalt von Lebensqualität trotz Krankheit, Verletzung und Behinderung. Damit wir auch in zehn Jahren noch diese wichtige Rolle für die zunehmend alternde Bevölkerung erfüllen können, müssen Über- und Fehlregulierungen abgebaut werden.“ So lässt sich Prof. Dr. Bernd Kladny, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) sowie der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), zitieren. Seine Mahnung wird auch von der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) mitgetragen.

Die vier Verbände benennen in einem aktuellen Positionspapier anlässlich des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie, der Ende Oktober in Berlin stattfand, die Widrigkeiten, mit denen die Angehörigen dieser Facharztgruppe ringen. Jene wiegen umso schwerer, als die deutsche Bevölkerung rapide altert. Damit verbunden ist eine Zunahme der Arthrose- und Osteoporose-Erkrankungen und folglich des orthopädischen Behandlungsbedarfs.

Personalnot, überbordende Bürokratie, monetäre Fehllenkung
Dem steht allerdings eine wachsende Personalknappheit – sowohl bei Ärzten als auch bei Pflegekräften – ebenso entgegen wie überhandnehmende bürokratische Anforderungen, die immer weniger Zeit für die Zuwendung zum Patienten lassen. Darüber hinaus verweisen die Fachverbände in ihrer Stellungnahme auf monetäre Vorgaben mit Fehllenkungswirkung und auf eine mangelnde Digitalisierung des Versorgungssystems, die den Medizinern im Alltag mehr Zeit für die Patienten verschaffen könnte. Weitere Kritikpunkte sind die dringend reformbedürftige ambulante Notfallversorgung in Deutschland und die strenge EU-Medizinprodukteverordnung (MDR), die die Implantatversorgung erschwert.

„Die MDR-Initiative für mehr Sicherheit aller Medizinprodukte begrüßt die DGOU ausdrücklich.
Anwenderstudien für neu am Markt eingeführte Produkte sind unabdingbar – für langjährig bewährte Produkte sind sie jedoch ethisch nicht vertretbar und wissenschaftlich nicht sinnvoll. Hier ist zum Schutz der Patienten auch unter Berücksichtigung vorliegender Qualitätsdaten aus Registern der Fachgesellschaften zwingend eine erleichterte Freigabe erforderlich“, fordert Prof. Dr. Dietmar Pennig, Generalsekretär der DGU und stellvertretender Generalsekretär der DGOU.