Kennen Sie schon „DiGa auf Rezept“?
Es gibt eine unüberschaubare Vielzahl an Gesundheits-Apps, nicht alle bringen echten Nutzen. Die brauchbaren „digitalen Gesundheitsanwendungen“ (DiGa) jedoch können in vielen Fällen ärztlich verschrieben werden, sodass die Krankenkassen die Kosten übernehmen.
Fast jeder und jede kennt die digitalen Schrittzähler, Apps also, die auf Basis der gemessenen Erschütterungen des Smartphones anzugeben versuchen, wie viele Schritte man in einem bestimmten Zeitraum absolviert hat. Die Qualität der Ergebnisse mag je nach Hersteller und Gerät schwanken, doch prinzipiell handelt es sich um gesundheitsfördernde Apps, da sie die meisten Nutzer dazu motivieren, mehr zu laufen, um beispielsweise selbst gesetzte Tagesziele zu erreichen.
Schrittzähler sind damit die wohl bekanntesten Vertreter einer App-Gattung, die in den letzten Jahren eine Unmenge von Produkten hervorgebracht hat. Gesundheits-Apps kontrollieren – gegebenenfalls mithilfe gekoppelter Messgeräte – Puls oder Blutzuckerwerte, liefern individuelle Trainings- und/oder Ernährungspläne, erinnern an Kontrolltermine oder Medikamenteneinnahme, unterstützen die Krankheitsverlaufs-Aufzeichnung, begleiten durch die Schwangerschaft.
Wer sich auf eigene Faust Durchblick im Gesundheits-App-Dschungel verschaffen möchte, steht vor einer immensen Herausforderung. Insbesondere bei der Beurteilung von Qualität und Nutzen einer App. Glücklicherweise hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) diese Aufgabe stellvertretend für die Bundesbürger übernommen. Unter https://diga.bfarm.de/de unterhält das Institut ein „Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen“.
Ärzte können geprüfte DiGa verordnen
Die dort gelisteten digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGa) können von den Krankenkassen bezahlt werden, wenn der behandelnde Arzt sie auf der Grundlage einer begründenden Diagnose verschreibt. In manchen Fällen übernehmen die Kassen die Kosten sogar ohne ärztliche Verordnung, wenn die Indikation plausibel erscheint. Angesichts Abertausender Gratis-Apps in den Stores scheint die Finanzfrage zwar nebensächlich zu sein, doch es gilt grundsätzlich: Qualität kostet Geld.
Naturgemäß wird die DiGa-Liste stetig erweitert. Bisher finden sich beispielsweise Apps, die beim Umgang mit Depressionen, Schlaf- oder Angststörungen oder bei der Bekämpfung von Alkoholabhängigkeit unterstützen. Im Bereich „Muskeln, Knochen und Gelenke“ wird bislang nur eine App aufgeführt, für Patienten mit Hüftgelenksarthrose. Mit der baldigen Aufnahme weiterer orthopädischer Apps, etwa zur Rückenschmerz-Prävention und -Linderung, ist zu rechnen.